Dänisches Bettenlager muss 20.000 Euro Strafe zahlen

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WWF/IHB
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Das Unternehmen Dänisches Bettenlager muss wegen Falschangaben bei angebotenen Holzprodukten eine Strafe von 20.000 Euro zahlen. Das ist das Ergebnis einer Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb vor dem Landgericht Flensburg als Reaktion auf Holzanalysen des WWF Deutschland. Die Umweltschützer hatten Produkte von Dänisches Bettenlager in der Vergangenheit wiederholt analysiert und waren dabei immer wieder auf falsche Angaben bezüglich Herkunft und Art des verwendeten Holzes gestoßen. Im neuesten Fall handelt es sich um einen Beistelltisch, der als massive Kiefer beworben wurde, tatsächlich jedoch Chinesische Spießtanne enthielt. Laut Gericht bedeutet das einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Verbraucherrecht. Es ist das dritte Mal in zwei Jahren, dass Dänisches Bettenlager wegen Falschangaben bei Holzprodukten verurteilt wurde.

Johannes Zahnen, Referent für Forstpolitik beim WWF Deutschland hält es für weniger wahrscheinlich, das Dänisches Bettenlager bewusst täuscht, als dass „sie selber keine Ahnung haben, was für Holz sie einkaufen. Dies sei jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Laut der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) sind Unternehmen in Europa verpflichtet, die Legalität ihres importierten Holzes nachzuweisen. Die Kenntnis über die Holzart und -herkunft ist dafür eine Grundvoraussetzung.

Der WWF habe die Fälle daher auch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt, welche für die Einhaltung der Holzhandelsverordnung in Deutschland zuständig ist. Doch Kontrollen und Sanktionen finden laut WWF zu selten statt. Seit dem Inkrafttreten der EUTR in 2013 habe die höchste jemals verhängte Strafe 500 Euro betragen. Und im Fall Dänisches Bettenlager seien bislang nur Verwarnungen ausgesprochen worden.

Der WWF unterstellt an dieser Stelle Überforderung oder mangelnden Willen seitens der BLE, Unternehmen zu kontrollieren und sanktionieren. Die Behörde tue nicht genug, um den Import illegaler Holzprodukte zu verhindern. Laut eigener Aussage habe die BLE keinen Überblick, wer hierzulande mit betroffenen Produkten handelt, bemängelt Johannes Zahnen.

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