ZDB warnt vor Baukostenexplosion infolge mangelhafter europäischer Bauproduktnormen

Quelle:
ZDB/IHB
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„Europäisch harmonisierte Bauproduktnormen sollen die Grundlage eines europäischen Binnenmarkts für Bauprodukte darstellen. Leider sind die europäischen Bauproduktnormen so mangelhaft, dass ausschließlich nach ihnen hergestellte Bauprodukte die Bauwerkssicherheit gefährden“, erklärt Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB).

Die EU-Kommission bestehe jedoch nach erfolgreicher Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof  darauf, dass Deutschland auf zusätzliche bauaufsichtliche Anforderungen an europäisch genormte Bauprodukte verzichtet. Wegen der Mängel und Lücken der europäischen Standards käme auf den deutschen Bausektor eine neue, kostenträchtige Aufgabe zu: nämlich Planung, Auswahl und Dokumentation von Bauprodukten anhand bauteilbezogener bauaufsichtlicher Anforderungen.

Auf solche Aufgaben sei die derzeit ausgelastete Branche weder eingestellt noch gebe es dafür ausreichend Fachexperten. Sie sei darüber hinaus extrem kostenträchtig und verursache jährlich zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe bei gleichzeitiger Reduzierung der Bauwerkssicherheit. „Bauen wird dadurch weiter verteuert. Auch die daraus resultierenden Haftungsrisiken sind für Bauherren, Planer, Baustoffhandel und Bauausführende nicht tragbar“, so Loewenstein. So erstrebenswert ein einheitlicher europäischer Bauproduktenmarkt sei, dürfe er nicht zu Lasten der Bauwerkssicherheit gehen.

Nachdem die EU-Kommission die offiziellen Beschwerden der Bundesregierung gegen zwei mangelhafte europäische Bauproduktnormen zurückgewiesen hatte, hat Deutschland nunmehr Klage beim Europäischen Gericht gegen die EU-Kommission eingereicht. 

Loewenstein begrüßt, dass die Bundesregierung endlich Druck auf die EU-Kommission ausübe. Solange die europäischen Normen schwerwiegende, sicherheitsrelevante Mängel aufweisen, habe der Staat im Sinne der Daseinsvorsorge die Pflicht, die Bauwerkssicherheit durch nationale Regelungen aufrechtzuerhalten.

Um den europäischen Binnenmarkt ohne Einbußen an Bauwerkssicherheit realisieren zu können, müssen laut ZDB sämtliche der über 80 mangelhaften europäischen Bauproduktnormen nachgebessert werden. Daher könne die eingereichte Klage lediglich ein erster Schritt sein.

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