Pfleiderer – Sanierung auf der Kippe

Quelle:
IHB
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Die Pfleiderer AG darf die Eigentümer der Hybridanleihe nicht einfach durch Pfleiderer-Aktien entschädigen. Dies hat gestern das Landgericht Frankfurt entscheiden und damit den Sanierungsplan des Holzwerkstoffherstellers wieder in Frage gestellt. Pfleiderer hatte gerichtlich durchsetzen wollen, die Mehrheitsbeschlüsse der Gläubigerversammlung trotz anhängiger Klagen sofort vollziehen zu dürfen. Die Hybridanleihe wurde von der Pfleiderer Finance B.V. aufgelegt, weshalb niederländisches Recht gilt. Inklusive aufgelaufener Zinsen hat die 275 Mio. € hätte Pfleiderer 330 Mio. € zurückzahlen müssen. Gegen den Quasi-Totalverzicht hatten Gläubiger geklagt. „Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt bestätigt unsere Rechtsauffassung, wonach das Restrukturierungskonzept und dessen Vollziehung in Bezug auf die Anleihegläubiger rechtswidrig sind. Das Gericht hat damit die vollständige Entwertung der Anleihe erst einmal gestoppt“, erklärt Rechtsanwalt Peter Dreier, Düsseldorf, als Vertreter der klagenden Anleihe-Gläubiger.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist laut der Anwaltskanzlei Dreier & Riedel die Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt zulässig. Parallel läuft das Hauptsacheverfahren beim Landgericht Frankfurt weiter.
Veröffentliche Mitteilung