HDH begrüßt Verabschiedung der Insolvenzrechtsreform

Quelle:
HDH/IHB
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Der Bundesrat hat die Gesetzesnovelle zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts verabschiedet. Zuvor hatte der Bundestag die Reform in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag von 2013 auf eine Reform des Anfechtungsrechts geeinigt, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH e.V.), Dirk-Uwe Klaas.

Für die Betriebe des HDH – dazu gehören unter anderem die Bereiche Holz-Fertigbau, Möbel, Parkett und Bestattungsbedarf – sei die Reform des Insolvenzrechts eine gute Nachricht, so Klaas: Die Unternehmen seien jetzt sehr viel besser vor dem Risiko geschützt, erhaltene Zahlungen auch noch viele Jahre nach Vertragsabschluss an einen Insolvenzverwalter zurückführen zu müssen.

„Die gesetzliche Begründung für die jahrelang drohende Rückzahlung lautete damals, dass Kunden zum Beispiel Ratenzahlungen oder Stundungen gewährt worden waren. Den Gläubigern wurde in diesem Zusammenhang unterstellt, von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gewusst und sich so einen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern verschafft zu haben“, erklärt Klaas. Die jetzige Reform stelle klar, dass Gläubiger, die ihren Schuldnern Zahlungserleichterungen gewähren, davon ausgehen können, dass diese Tatsache alleine keine Vorsatzanfechtung mehr begründet. Außerdem reduziere sich die Anfechtungsfrist von bislang zehn auf künftig vier Jahre.

Die bisherige Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens von immerhin vier Jahren sei vor allem dem Streit um das so genannte „Fiskusprivileg“ geschuldet gewesen. Dieses Privileg ermöglichte es Finanzämtern und Sozialkassen, sich gegenüber anderen Gläubigern einen Vorteil zu verschaffen. Dies sei nach der Reform nicht mehr möglich. Die finanzielle Planungssicherheit der Unternehmen habe sich erhöht.

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