Kroatien erlässt zweijähriges Exportverbot für Eichenrundholz wegen Befall durch Eichennetzwanzen

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LM HR/LM AT/WSL/IHB
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Das kroatische Landwirtschaftsministerium hat am 02. Juni 2017 eine Anordnung über die Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung des Schadorganismus Corythucha arcuata (Say, 1832) – Eichennetzwanzen erlassen. Der Originaltext der Anordnung ist im kroatischen Amtsblatt nachzulesen: http://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2017_06_52_1195.html.

Der Zweck der Anordnung ist laut Artikel 2 der Schutz des öffentlichen Interesses und die Erhaltung der einheimischen Eichenarten im kontinentalen Teil Kroatiens bzw. die Verhinderung der Entstehung weiterer Schäden. Die befallenen Gebiete befinden sich laut der Anordnung in den Gespanschaften Vukovar-Srijem und Brod-Posavina, und gefährdete Gebiete in den Gespanschaften Virovitica-Podravina, Pozega-Salwonien, Osijek-Baranja, Koprivnica-Krizevci, Bjelovar-Bilogora, Varazdin, Međimurje, Krapina-Zagorje, Sisak-Moslavina, Zagreb, Karlovac also auch die Stadt Zagreb. Von besonderer Bedeutung und Aufsicht sollen das Mirna-Tal in Istrien und Laudonov Gaj in der Gespanschaft Lika-Senj sein.

Transportverbot für zwei Jahre

Wie das österreichische Lebensministerium ausführt, werden die Waldbesitzer durch diesen Befehl aufgerufen, die Situation im Wald aufmerksam zu beobachten und bei kleinstem Verdacht den Forstinspektor zu informieren und die von ihm vorgeschriebenen Maßnahmen durchzuführen.

Die Anordnung verbietet vorübergehend, für 2 Jahre, den Transport auf dem Territorium Kroatiens, bzw. jegliche Übertragung oder Überführung von Eichenholz, das zu Gänze oder teilweise seine „natürlichen Rundholzeigenschaften“ (mit Rinde oder ohne) behalten hat, als auch vom Saatmaterial.

Die Überführung oder Übertragung von Eichenholz ist ausschließlich erlaubt vom Produktionsstandort (Ernte) bis zum Verarbeitungsort innerhalb Kroatiens, und zwar muss sie auf dem kürzesten Weg erfolgen. Die Reste des Eichenholzes (Rinde, Späne usw.) dürfen innerhalb Kroatiens transportiert werden, aber nur in geschlossenen oder überdeckten Laderäumen.

Bevor das Holz weiter in den Verkehr gebracht und transportiert werden kann, muss es derartig bearbeitet werden, dass es seine natürliche runde Oberfläche ganz oder teilweise verliert und weniger als 20% Feuchtigkeit beinhaltet. 

Der Transport von Saatmaterial ist nur innerhalb derselben „Saatzone“ erlaubt. (Vorschrift über die Einteilung der Saatzonen siehe Artikel 6: http://www.propisi.hr/print.php?id=11500.

Schädling aus Nordamerika

Die Eichennetzwanze ist ein aus Nordamerika eingeschleppter Schädling, er zu Beginn der 2000er Jahre erstmals in Europa nachgewiesen wurde. Die Wanze saugt an den Blattflächen und sorgt für frühzeitigen Blattfall. Besonders in durch andere Faktoren vorgeschädigten Eichenbeständen kann sie die Eichen durch zusätzlichen Stress gefährden. Die erwachsene Eichennetzwanze überwintert in Rindenritzen und teilweise in der Bodenstreu die Eiablage erfolgt an der Blattuntereite. (Quelle: WSL Birmensdorf)

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